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Gering bezahlte Hilfstätigkeiten zur
Aufbesserung des Arbeitslosengelds II sollen in Zukunft einen noch höheren
Stellenwert bekommen. Die Bundesregierung will die so genannten Ein-Euro-Jobs
auch in privaten Unternehmen zulassen.
Das geht aus einer Verwaltungsanweisung der N¨¹rnberger
Bundesagentur f¨¹r Arbeit hervor. Danach d¨¹rfen Betriebe vom kommenden
Jahr an so genannte Arbeitsgelegenheiten einrichten, wenn diese „zusätzlich¡°
geschaffen werden und „gemeinn¨¹tzigen Zwecken¡° dienen. Dazu zählen
der Vorschrift zufolge Aufgaben im Umweltschutz, der Jugend- und
Altenhilfe oder im öffentlichen Gesundheitswesen.
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,316660,00.html
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