Ein-Euro-Jobs auch in Privatunternehmen

 

    Gering bezahlte Hilfstätigkeiten zur Aufbesserung des Arbeitslosengelds II sollen in Zukunft einen noch höheren Stellenwert bekommen. Die Bundesregierung will die so genannten Ein-Euro-Jobs auch in privaten Unternehmen zulassen.

    Das geht aus einer Verwaltungsanweisung der N¨¹rnberger Bundesagentur f¨¹r Arbeit hervor. Danach d¨¹rfen Betriebe vom kommenden Jahr an so genannte Arbeitsgelegenheiten einrichten, wenn diese „zusätzlich¡° geschaffen werden und „gemeinn¨¹tzigen Zwecken¡° dienen. Dazu zählen der Vorschrift zufolge Aufgaben im Umweltschutz, der Jugend- und Altenhilfe oder im öffentlichen Gesundheitswesen.

    Zugleich m¨¹ssen die Unternehmen nachweisen, dass die Jobs nicht „den Wettbewerb verzerren¡° oder „bestehende Arbeitsplätze gefährden¡°. Sind die Bedingungen erf¨¹llt, d¨¹rften Langzeitarbeitslose danach sowohl in privaten wie in kommunalen Pflegeheimen f¨¹r Hilfstätigkeiten eingesetzt werden. In den vergangenen Wochen hatten mehrere Wirtschaftsverbände die Bef¨¹rchtung geäußert, die Ein-Euro-Jobs könnten einseitig öffentlich-rechtliche Träger beg¨¹nstigen.

 

    http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,316660,00.html